Für die Beseitigung des Abwassers in einer Gemeinde schreibt das Kommunalabgabengesetz (KAG) die Erhebung von verursachergerechten Gebühren vor, die zu ermitteln und von den an die Kanalisation angeschlossenen Grundstückseigentümern sowie Betrieben zu erheben sind.
Bei der "Gebührenbedarfsberechnung" spielen die Investitionskosten bei der Unterhaltung sowie Erneuerung des Kanalnetzes und der Klärwerke eine wesentliche Rolle. Die ständige Anpassung an den neuesten Stand der Technik erfordert Investitionen und entlastet die Umwelt. Diese Investitionen sind Bestandteil der Kanalbenutzungsgebühren.
Die Gebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser wird nach der überbauten und befestigten Grundstücksfläche (einschließlich Betondecken, bituminöse Decken, Pflasterungen und Plattenbeläge) bemessen, von der aus Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung gelangt. Je angefangene 50 qm sind eine Berechnungseinheit.
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