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Corona-Newsletter für Arbeitgeber, Gewerbe und Interessierte gesendet am 26.03.2021

Corona-News: Neue Corona-Verordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,
hier kommen die neuesten Informationen zur Corona-Situation in Visselhövede:

Neue Corona-Verordnung:

Uns liegt derzeit ein nicht rechtsverbindlicher Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Nds. Corona-Verordnung ab dem 28.03.2021 vor.

In diesem Entwurf werden im wesentlichen redaktionelle Inhalte korrigiert. 
Ebenfalls sind aber folgende wesentliche Anpassungen angedacht:

  • §2 Abs. 1: Kontakte wieder nur noch 1 Haushalt (unabhängig von der Anzahl der Personen) mit höchstens zwei Personen eines anderen Haushaltes (Kinder unter 14 Jahren sind nicht einzurechnen.)
  • §2 Abs. 1a: Vom 01.04. - Ablauf 05.04. sind Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit unzulässig, auch wenn das Abstandsgebot eingehalten werden würde
  • Ab einer drei aufeinanderfolgenden Tagen 100er Inzidenz hat der Landkreis weitergehende Anordnungen zu treffen. Dies kann sein:
    • Tragen einer medizinischen Maske auch für haushaltsfremde Mitfahrerinnen und Mitfahrer in einem privaten KFZ
    • in Fällen, in denen das Abstandsgebot und das Tragen einer Maske erheblich erschwert ist, den Zutritt, Aufenthalt oder Teilnahme einer Person vom Ausschluss des Vorliegens einer Corona-Virus-Infektion durch einen Test abhängig machen
    • Ausgangsbeschränkungen

Ausgangsbeschränkungen können auf Teile eines Gebietes eines Landkreises zwischen 21:00 Uhr und 05:00 Uhr verhängt werden (ab 100er Inzidenz), wenn Einschätzung ergibt, dass in dieser Zeit Zusammenkünfte erfolgen, die unzulässig wären.

Ab 150er Inzidenz sollen Landkreise solche Ausgangsbeschränkungen erlassen.

Ausnahmen: "insbesondere einer notwendigen medizinischen, psychosozialen oder veterinärmedizinischen Behandlung, der Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeit und des Besuchs naher Angehöriger, wenn diese von Behinderung betroffen oder pflegebedürftig sind"
Reisen und Tagesausflüge stellen keinen triftigen Grund dar.

Die Reglungen für den Betrieb und Besuch von Einrichtungen gemäß § 7 sowie die Reglungen über Betriebsverbote und Dienstleitungsbeschränkungen gemäß § 10 bleiben unverändert bestehen.

Dies sind die vorgesehenen Regelungen mit direktem Bezug zu Visselhövede.

Im Normalfall werden diese Entwürfe so in der tatsächlichen Verordnung auch verankert.

Dies bis dahin!

PS: Aktuelle Verordnungen und Infos auch auf unserer Homepage: www.visselhoevede.de/corona

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