Versteigert werden Fundsachen, die länger als ein halbes Jahr beim Bürgerbüro aufbewahrt worden sind und deren Eigentümer sich nicht gemeldet haben. Es handelt sich um Fahrräder und andere Fundsachen.
Hier finden Sie Übersichten über die zu versteigernden Fundsachen (mit Bildern).
Die ersteigerten Gegenstände unverzüglich (nur in bar) vor Ort zu bezahlen.
Hiermit wird Berechtigten, gemäß § 980 BGB, die Gelegenheit gegeben, ihre Rechte geltend zu machen.
Dies kann bis zum 22.04.2024 bei der Stadt Visselhövede – Bürgerbüro - Marktplatz 2, 27374 Visselhövede veranlasst werden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.