Über www.elster.de steht Ihnen ab dem 01.07.2022 die kostenlose Möglichkeit der elektronischen Erklärungsabgabe zur Verfügung.
Hierfür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Sofern Sie noch kein entsprechendes Benutzerkonto besitzen, können Sie dieses bereits jetzt unter www.elster.de beantragen.
Informationen zur Registrierung finden Sie unter:
https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl
Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, welches Sie z. B. für Ihre Einkommensteuererklärung benutzen, können Sie dieses auch für die Grundsteuer verwenden.
Die Feststellungserklärung ist bis zum 31.10.2022 beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Aktuelle Informationen rund um die Grundsteuerreform finden Sie auf den Seiten vom Landesamt für Steuern Niedersachsen:
https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/
Entsprechende Informationen erhalten Sie auch unter der vom Finanzamt Rotenburg (W) eingerichteten Telefonhotline 04261/74-333 (montags – donnerstags von 8 – 15 Uhr und freitags von 8 – 12 Uhr).
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen
Grundsteuererklärung ist in Ausnahmefällen nun auch "auf Papier" möglich
Die entsprechenden Formulare sind wie folgt abrufbar:
https://lstn.niedersachsen.de/startseite/steuer/steuervordrucke/grundsteuer/grundsteuer-211736.html