Stadt Visselhövede

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Grundsteuerreform

Aufgrund der Grundsteuerreform ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks verpflichtet, eine Feststellungserklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Meldung vom 11.08.2022Letzte Aktualisierung: 12.08.2022
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