Corona-Vorschriften ab dem 19.03.2022
Die wichtigsten Regelungen ab 19. März bis einschließlich 2. April 2022 (Textformat):
Kontaktregelungen:
Gastronomie:
- 3G-Regel in der Innengastronomie
- FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
Beherbergung (Hotel, Pensionen, etc.)
- 3G-Regel
- FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen zugänglichen Bereichen bis zum Sitzplatz
Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars u.ä.
- 2Gplus-Regel im Innen- und Außenbereich
- Gilt auch für Jugendliche unter 18 Jahren
- FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
Körpernahe Dienstleistungen
- FFP2- Maskenpflicht in Innenräumen außer bei Behandlungen, bei denen das Gesicht unbedeckt bleiben muss
Einzelhandel
- FFP2-Maskenpflicht drinnen
- Keine Maske auf Wochenmärkten
Kinos, Theater, Spielbanken, Zoos, Freizeitparks sowie bei Kulturveranstaltungen etc.
- 3G-Regel für Innenräume (ausgenommen Sanitäranlagen)
- FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
- keine Abstandsmaßnahmen
Nutzung von Sportanlagen
- FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen außer beim Sporttreiben
Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 50 bis 2.000 Personen)
- 3G-Regel (drinnen/draußen)
- FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
- keine Abstandsmaßnahmen
Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 2.000 Personen bis 25.000)
- 2G-Regel (drinnen/draußen)
- FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
- Drinnen: z.B. Schachbrettbelegung der Sitzplätze gilt als Sicherstellung des Abstandes – entfällt sofern durchgängig Maske getragen wird und keine verbale Interaktion stattfindet oder bei Zugang mit 2Gplus-Regel
Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen, Demonstrationen etc.)
Besuche in Heimen und Einrichtungen
für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
- nur mit negativem Testnachweis und FFP2
- gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- ausgenommen von 2G- und 3G-Regel
- keine Maske für Kinder unter 6 Jahren
- einfache Maske (z.B. Stoffmaske) für Kinder unter 14 Jahren
Kindertagesstätte
- Testnachweis (3 x pro Woche) für betreute Kinder ab 3 Jahren für Zutritt
- Tests werden durch die Einrichtung bereitgestellt
- Keine Testnachweis für Kinder unter 3 Jahren
Schulbetrieb
- Testnachweis (3 x pro Woche), an dem die Schülerinnen/Schüler in die Schule kommen
(ausgenommen „Geboosterte“)
- Bei Verdachtsfall in der Klasse jedes Kind in der Klasse (auch „Geboosterte“) an den folgenden fünf Schultagen täglich
- Maskenpflicht medizinische Maske
Öffentlicher Personen- und Nahverkehr (incl. Bahnhöfe, Haltestellen etc.)
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Niedersachsen hebt mit dem 2. Februar 2023 die Maskenpflicht im ÖPNV auf
In einer gemeinsamen Abstimmung haben sich die damalige Niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens und die Bremer Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard auf das Auslaufen der Maskenpflicht im ÖPNV in ihren Bundesländern zum 2. Februar 2023 verständigt. Somit ist eine gleichzeitige Aufhebung der Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr möglich.
» Hier finden Sie weitere Vorgängerfassungen.
Meldung vom 18.03.2022Letzte Aktualisierung: 28.03.2022 zurück