I n f o r m a t i o n
Die Satzung ist im amtlichen Teil des Amtsblattes des Landkreises Rotenburg am 15. August 2020 Nr. 15 bekannt gemacht worden. Die Stadtverwaltung Visselhövede bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung der folgenden Hinweise:
- Jedem Abgabepflichtigen ist im Februar 2021 ein Steuerbescheid bekannt gegeben worden, aus dem die Gesamthöhe der Steuerforderung sowie die jeweiligen Zahlungstermine hervorgehen.
- Die Abgabepflichtigen, die die Zahlung an die Stadt Visselhövede per Dauerauftrag bei ihrer Bank veranlasst haben, sollten nach Erhalt des Bescheides den neuen Zahlbetrag an den bisherigen Dauerauftrag anpassen. Das gilt auch für die zu zahlenden Regenwassergebühren. Bitte geben Sie bei der Überweisung unbedingt das Kassenzeichen an. Ist die neu festgesetzte Steuerrate nicht vollständig beglichen, entstehen ansonsten Nebenforderungen, wie z. B. Säumniszuschläge und Mahngebühren.
- Bei bereits erteilten Einzugsermächtigungen (SEPA-Lastschriftmandate) an die Stadt Visselhövede besteht kein Handlungsbedarf. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Konto für die einzuziehenden Beträge die erforderliche Deckung aufweist. Andernfalls ist das kontoführende Geldinstitut nicht verpflichtet, den Abbuchungsaufträgen zu entsprechen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einzugsermächtigung, aufgrund der Rückbuchung gelöscht wird und zukünftige Zahlungen nicht mehr durch die Stadt Visselhövede eingezogen werden, sondern vom Abgabepflichtigen selbst zu bewirken sind.
- Es ist zu jeder Zeit möglich, der Stadt Visselhövede die Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) für die Grund- und Gewerbesteuer zu erteilen und damit das Verfahren zu vereinfachen.
Für Rückfragen steht in Ihnen das Steueramt gerne zur Verfügung. Sie erreichen unsere Mitarbeiterinnen während der Sprechzeiten unter 04262/ 301-126 oder per E-Mail an steueramt@visselhoevede.de