Symbolbild Keine Genehmigungen zum Abbrennen von Osterfeuern erteilt
Ein allseits beliebter Termin ist das jährlich in vielen Ortschaften stattfindende Osterfeuer.
Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer. Zwar ist das Abbrennen von Pflanzenabfällen grundsätzlich verboten, als Brauchtumsfeuer mit geselligem Beisammensein dürfen Osterfeuer jedoch nach Genehmigung durch die Städte oder (Samt-)Gemeinden abgebrannt werden.
In diesem Jahr sind durch die Stadt Visselhövede weder private noch öffentliche Osterfeuer genehmigt worden.
Im Jahr 2021 fällt dieser Termin, wie viele andere auch, der Corona-Pandemie wieder zum Opfer und wird nicht stattfinden. Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung sind Zusammentreffen von größeren Menschengruppen bedauerlicherweise auch jetzt am Osterwochenende nicht zulässig.
Aus diesem Grund war bereits Ende Januar darauf hingewiesen worden, dass auch kein Baum- und Strauchschnitt für Osterfeuer gesammelt werden darf.
Bei illegaler Entsorgung droht Geldbuße
Das private Abbrennen von Pflanzenabfällen ist nicht zulässig. Wer seinen Abfall derart illegal entsorgt, dem droht eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro und trägt die Kosten des ggf. angefallenen Feuerwehreinsatzes.
Weiterhin erlaubt ist das "normale Lagerfeuer" bis zu einer Größe von 1x1 Meter. Bitte beachten Sie auch hier die derzeit geltenden Vorschriften der Nds. Corona-Verordnung.