Aufgrund des § 11 i.V.m. §§ 97, 100 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) und i.V.m. § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), in den jeweils gültigen Fassungen, ergeht folgende Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung:
In den Visselseen ist ab sofort bis auf Weiteres das Baden verboten. Diese Maßnahme wurde erforderlich, da die Visselseen mit einem Blaualgenteppich kontaminiert sind. Der Kontakt mit den Blaualgen kann Hautreizungen und Übelkeit verursachen.
Stadt Visselhövede
Ordnungsamt