Stadt Visselhövede

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Geburtsurkunde anfordern

Hinweise

Hinweise

Hinweise zum Formular

Hier können Sie nur Geburtsurkunden anfordern, wenn Sie tatsächlich in Visselhövede geboren sind. 
Sollten Sie zum Beispiel im Krankenhaus in Rotenburg (Wümme) geboren sein, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Rotenburg.

Bitte prüfen Sie Ihren Geburtsort anhand Ihres Personalausweises!


Geburtsurkunden können nur dann vom Standesamt ausgestellt werden, wenn die Geburt nicht länger als 110 Jahre zurückliegt.

Bei Anfragen zu älteren Dokumenten entstehen höhere Kosten. Wenden Sie sich hierzu bitte direkt an das Standesamt Visselhövede.

Antragsteller

Antragsteller

Anrede*
Angaben zum Personalausweis

Angaben zum Personalausweis

Beurkundete Person

Beurkundete Person

falls abweichend vom Namen
Urkunden-Informationen

Urkunde

Urkunden

Zustellung

Urkundenbestellung

Jedes erste Exemplar kostet 15,00 €, jedes weitere Exemplar jeweils 7,50 €

Geburtsurkunde Standard (DIN A4)0,00 €
Beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenregister0,00 €
Mehrsprachiger Auszug aus dem Geburtseintrag (international)0,00 €
Gesamt0,00 €

Zahlungsart

Datenschutz

Datenschutz

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch verarbeitet werden. Die Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner/unserer Anfrage genutzt. Mir ist bekannt, dass ich der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann, sofern die Verarbeitung dieser Daten auf Grundlage meiner Einwilligung erfolgt.

Hinweis

Hinweis

Bitte vergewissern Sie sich, dass der Geburtsort der hier beantragten Urkunde mit dem oben angegebenen Geburtsort übereinstimmt.

Geburtsurkunden können nur von dem Standesamt ausgestellt werden, in dessen Zuständigkeitsbezirk die Geburt beurkundet wurde. Mit Ihrer nachfolgenden Bestätigung können Sie mit Ihrer Online-Bestellung fortfahren. Anderenfalls brechen Sie den Bestellvorgang bitte ab und wenden sich an das Standesamt des Ortes, in dessen Zuständigkeitsbereich die Geburt beurkundet wurde.

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