Hinweis: Diese Erklärung gilt für alle von der steuerschuldenden Person aufgestellten Geräte für die eine Steuerpflicht gemäß der Spielgerätesteuersatzung der Stadt Visselhövede besteht.
Die Steuererklärung ist bis zum 10. des Folgemonats bei der Stadt Visselhövede vorzulegen.
Der Steuersatz beträgt 12 % der Bruttokasse.