Stadt Visselhövede

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Entwässerungsantrag

Hinweise

Hinweise

Nach Einreichen des Bauantrages bzw. Erteilung der Baugenehmigung ist folgendes zu erledigen:

  1. Entwässerungsantrag mit Zeichnungen einreichen (dieses Online-Formular)
  2. Genehmigung abwarten; Sie erhalten die Unterlagen (Entwässerungsantrag und Zeichnung einfach) mit der Genehmigung zurück
  3. Unter Beachtung der technischen Erfordernisse die Entwässerungsleitungen verlegen
  4. Gegebenenfalls Rückstausicherung einbauen
  5. Vor Verfüllung Ihres Entwässerungsgrabens muss die Abnahme erfolgen
    1. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen die Kläranlage informieren (Tel. 04262/2601 - nur Montag - Freitag)
    2. Die Abnahme wird innerhalb von 2 Werktagen von Herrn Siedler (Leitung Kläranlage) durchgeführt
  6. Nach Abnahme des Grabens und Ablesung der Wasseruhr erfolgt der endgültige Anschluss
  7. Der Entwässerungsgraben kann abschließend verfüllt werden

Für die weitere Bearbeitung Ihres Entwässerungsantrages werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt. Diese können Sie am Ende des Antrages als Datei hochladen.

  • Mit Nordpfeil versehener Lageplan des anzuschließenden Grundstücks im Maßstab nicht kleiner als 1:500 mit folgenden Angaben:
    • Straße und Hausnummer
    • Gebäude und befestigte Flächen
    • Grundstücks- und Eigentumsgrenzen
    • Lage der Haupt- und Anschlusskanäle
    • Gewässer, soweit vorhanden oder geplant
    • In der Nähe der Abwasserleitungen vorhandener und/oder vorgesehener Baumbestand
  • Einen Schnittplan im Maßstab 1:100 durch die Fall- und Entlüftungsrohre des Gebäudes mit den Entwässerungsobjekten. Einen Längsschnitt durch die Grundleitung und durch die Revisionsschächte mit der Angabe der Höhenmaße des Grundstücks und der Sohlenhöhe im Verhältnis der Straße, bezogen auf NN.
  • Grundrisse des Kellers und der Geschosse im Maßstab 1:100 soweit dies zur Klarstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen erforderlich ist. Die Grundrisse müssen insbesondere die Bestimmung der einzelnen Räume und sämtliche in Frage kommenden Einläufe sowie die Ableitung unter Angabe der lichten Weite und des Materials erkennen lassen, ferner die Entlüftung der Leitungen und die Lage etwaiger Absperrschieber, Rückstauverschlüsse oder Hebeanlagen.
  • Erläuterungsbericht mit
    • einer Beschreibung des Vorhabens und seiner Nutzung,
    • Angaben über die Größe und Befestigungsart der Hofflächen
    • Berechnung des Schmutzwasserabflusses (nur bei Mehrfamilienhäusern und Gebäude mit gewerblichem/nicht häuslichem Schmutzwasser)
  • Bei Gewerbe: Eine Beschreibung des gewerblichen Betriebes, dessen Abwasser eingeleitet werden soll, nach Art und Umfang der Produktion und der Anzahl der Beschäftigten sowie des voraussichtlich anfallenden Abwassers nach Menge und Beschaffenheit.
  • Bei Grundstücksentwässerungsanlagen mit Vorbehandlungsanlagen
    • Menge und Beschaffenheit des Abwassers,
    • Funktionsbeschreibung der Vorbehandlungsanlage
    • Behandlung und Verbleib von anfallenden Rückständen (z. B. Schlämme, Feststoffe, Leichtstoffe)
    • Anfallstelle des Abwassers im Betrieb.

Bei allen Zeichnungen bitte beachten:

Schmutzwasserleitungen (rot) sind mit ausgezogenen, NiederschIagswasserleitungen (blau) mit gestrichelten Linien darzustellen und Mischwasserleitungen strichpunktiert. Später auszuführende Leitungen sind zu punktieren.

Folgende Farben sind in den Plänen/Zeichnungen zu verwenden:

für vorhandene Anlagen: (schwarz)
für abzubrechende Anlagen: (gelb)
für neue Anlagen: (rot)
für Regenwasserleitungen: (blau)

Welche Stoffe, Abwässer, etc. nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden dürfen, ist in den §8 der Abwasserbeseitigungssatzung festgelegt. Regelungen über den Anschlusskanal enthält der §9 der Abwasserbeseitigungssatzung.

Hinweisblatt "Was gehört nicht in das Abwasser?"

Antrag auf Erteilung einer Entwässerungsgenehmigung

Antrag auf Erteilung einer Entwässerungsgenehmigung

Anschluss
Telefon*
1. Angaben zum Grundstück

1. Angaben zum Grundstück

Gründstückseigentümer/in ist Bauherr/in*
Lage des Grundstücks

Davon Flächen, von denen das Niederschlagswasser auf öffentliche Flächen (z.B. Straße) oder in den Regenwasserkanal geleitet wird:

Davon Nutzung zu:

2. Art des Schmutzwassers

2. Art des Schmutzwassers

Häusliches Schmutzwasser*
3. Niederschlagswasser

3. Niederschlagswasser

Hinweis zur Beseitigung des Niederschlagswassers

Der Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin ist gemäß § 96 Absatz 3 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) verpflichtet, das nicht schädlich verunreinigte Niederschlagswasser, zu beseitigen (z. B. durch Versickerung, soweit kein Anschluss- und Benutzungszwang für die Regenwasserkanalisation besteht.

Die natürliche flächenhafte Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser auf Freiflächen unterliegt keinen besonderen Vorschriften. Eine gezielte Versickerung mit besonderen Anlagen oder Einrichtungen bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch den Landkreis Rotenburg (Wümme) als zuständiger Wasserbehörde.

Entsorgung des Regenwassers durch
Durchführung der Arbeiten

Durchführung der Arbeiten

Durchführung*

Für die Herstellung, den Betrieb und die Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist die Abwasserbeseitigungssatzung zu beachten.

Anlagen

Anlagen

Lageplan
  • Mit Nordpfeil versehener Lageplan des anzuschließenden Grundstücks im Maßstab nicht kleiner als 1:500 mit folgenden Angaben:
    • Straße und Hausnummer
    • Gebäude und befestigte Flächen
    • Grundstücks- und Eigentumsgrenzen
    • Lage der Haupt- und Anschlusskanäle
    • Gewässer, soweit vorhanden oder geplant
    • In der Nähe der Abwasserleitungen vorhandener und/oder vorgesehener Baumbestand
Schnittplan
  • Einen Schnittplan im Maßstab 1:100 durch die Fall- und Entlüftungsrohre des Gebäudes mit den Entwässerungsobjekten. Einen Längsschnitt durch die Grundleitung und durch die Revisionsschächte mit der Angabe der Höhenmaße des Grundstücks und der Sohlenhöhe im Verhältnis der Straße, bezogen auf NN.
Grundrisse
  • Grundrisse des Kellers und der Geschosse im Maßstab 1:100 soweit dies zur Klarstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen erforderlich ist. Die Grundrisse müssen insbesondere die Bestimmung der einzelnen Räume und sämtliche in Frage kommenden Einläufe sowie die Ableitung unter Angabe der lichten Weite und des Materials erkennen lassen, ferner die Entlüftung der Leitungen und die Lage etwaiger Absperrschieber, Rückstauverschlüsse oder Hebeanlagen.
Erläuterungsbericht
  • Erläuterungsbericht mit
    • einer Beschreibung des Vorhabens und seiner Nutzung,
    • Angaben über die Größe und Befestigungsart der Hofflächen
    • Berechnung des Schmutzwasserabflusses (nur bei Mehrfamilienhäusern und Gebäude mit gewerblichem/nicht häuslichem Schmutzwasser)
Erklärung

Erklärung

Kopie des ausgefüllten Formulars

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Datenschutz

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