Informationen zur Lebenslage
Ob via Straßenbahn, Schwertransport oder Binnenschiff: Damit Menschen und
Waren sicher von A nach B kommen, benötigen einige Fahrzeuge und Transporte besondere
Genehmigungen und Erlaubnisse. Einen Überblick erhalten Sie hier.
Wenn Sie Tiere in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit befördern möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung als Transportunternehmer vom zuständigen Veterinäramt.
Dabei können zwei Zulassungen unterschieden werden:
-Eine Zulassung für Transporte mit einer Dauer bis zu 8 Stunden (Typ 1) nach Art. 10 Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und
-eine Zulassung für Transporte mit einer Dauer über 8 Stunden (lange Beförderung: Typ 2) nach Art. 11 Verordnung (EG) Nr. 1/2005 .
Für...
Wenn Sie Tiere in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit befördern möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung als Transportunternehmer vom zuständigen Veterinäramt.
Dabei können zwei Zulassungen unterschieden werden:
-Eine Zulassung für Transporte mit einer Dauer bis zu 8 Stunden (Typ 1) nach Art. 10 Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und
-eine Zulassung für Transporte mit einer Dauer über 8 Stunden (lange Beförderung: Typ 2) nach Art. 11 Verordnung (EG) Nr. 1/2005 .
Für...
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt in § 29 Abs. 3, dass der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, eine besondere Erlaubnis benötigt. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart den Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld lässt. Ergibt sich die Überschreitung dagegen erst aus der Ladung, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5...
Der Gelegenheitsverkehr gliedert sich in folgende Verkehrsformen:
-Ausflugsfahrten
-Ferienzielreisen
-Verkehr mit Mietomnibussen
Genehmigungen werden für die Dauer von bis zu 10 Jahren erteilt. Für den gewerblichen grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen auf dem Gebiet der europäischen Gemeinschaft stellt die zuständige Stelle eine Gemeinschaftslizenz aus.
Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen und nicht gebündelter Bedarfsverkehr sind.
Damit ist nicht die Vermietung von Fahrzeugen an Selbstfahrer gemeint.
Sie dürfen den Wagen nur im Ganzen vermieten. Die Mieterin oder der Mieter (Fahrgast) bestimmt dabei den Zweck, das Ziel...
Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen.
Neubewerber oder Neubewerberinnen erhalten die Genehmigung für längstens zwei Jahre. Eine Verlängerung erhalten Sie für längstens fünf Jahre.
Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen sind ein Teil der...
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