Stadt Visselhövede

Kopfbereich - Suche, Navigation, Unterkünfte und Angebot

Kartenanwendung

Inhaltsbereich

Todesfall

Informationen zur Lebenslage
Ein Todesfall bedeutet für Hinterbliebene nicht nur Trauer, sondern oft auch eine große organisatorische Herausforderung. Wer ist zu benachrichtigen? Wie plant man die Beerdigung? In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um die Bestattung und die notwendigen Formalitäten.
DetailinformationenzuklappenAntrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
DetailinformationenzuklappenAnzeige eines Sterbefalls
Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden. Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, sonstige Einrichtung): Die Person,   -die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, -in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, und -die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet...
DetailinformationenzuklappenBescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles beantragen
Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen. Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind. Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.
DetailinformationenzuklappenBestattung anmelden
In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen  von den Angehörigen oder von einem Bestattungsunternehmen angemeldet.  Je nach Region können Sie wählen zwischen -Erdbestattung -Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung) -Anonyme Bestattung Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen die...
DetailinformationenzuklappenBestattungskosten Übernahme
Sofern den zur Tragung der Bestattungskosten Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die erforderlichen Kosten zu tragen, können sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen. Verpflichtete im Sinne des § 74 SGB XII bzw. dem Nds. Bestattungsgesetz sind vorrangig die Erben, aber auch Unterhaltspflichtige und sonstige Angehörige, auch wenn sie das Erbe ausgeschlagen haben. Der Sozialhilfeträger übernimmt die erforderlichen und angemessenen Kosten einer Bestattung, soweit...
DetailinformationenzuklappenBestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern
Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes ist den Friedhofsträgern vorbehalten. Durch die Träger können (private) Dritte mit der Durchführung der Errichtung und des Betriebs des Friedhofs beauftragt werden.
DetailinformationenzuklappenInternationalen Leichenpass beantragen
Sie möchten eine verstorbene Person an einen Ort außerhalb Niedersachsens befördern. Um die Beförderung vornehmen lassen zu können, kann ein internationaler Leichenpass erforderlich sein. Sie können diesen auch durch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen beantragen lassen.
DetailinformationenzuklappenInternationalen Leichenpass beantragen
Sie möchten eine verstorbene Person an einen Ort außerhalb Niedersachsens befördern. Um die Beförderung vornehmen lassen zu können, kann ein internationaler Leichenpass erforderlich sein. Sie können diesen auch durch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen beantragen lassen.
DetailinformationenzuklappenMehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung
Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen. Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.
DetailinformationenzuklappenNutzungsrecht für eine Grabstelle beantragen
Sie können im Falle eines Todesfalls oder zu Vorsorgezwecken das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben. Sie erhalten eine Urkunde, die das Nutzungsrecht nachweist. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum.  Dieses Recht kann auch ein Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag bei der Friedhofsverwaltung einholen. Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten. Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die...
DetailinformationenzuklappenSterbefall im Ausland - Antrag auf Berurkundung
Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet, das heißt eingetragen, werden. Mit der sogenannten Nachbeurkundung wird zusätzlich zu der Beurkundung im Ausland, also neben dem Eintrag in das Sterberegister des Landes, in dem sich der Sterbefall ereignet, ein Eintrag in einem deutschen Sterberegister vorgenommen. Die Nachbeurkundung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei dem zuständigen deutschen...
DetailinformationenzuklappenSterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet, das heißt eingetragen, werden. Die sogenannte Nachbeurkundung gilt auch für Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen. Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen sind Sterbefälle im Ausland mit der Besonderheit, dass es sich bei dem Sterbeort um ein ausländisches Seeschiff handelt. Mit der Nachbeurkundung wird zusätzlich zu der Beurkundung im Ausland, also neben dem...
DetailinformationenzuklappenSterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet, das heißt eingetragen, werden. Die sogenannte Nachbeurkundung gilt auch für im Ausland verstorbene Deutsche, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hatten. Mit der Nachbeurkundung wird zusätzlich zu der Beurkundung im Ausland, also neben dem Eintrag im Sterberegister des Landes, in dem sich der Sterbefall ereignet, ein Eintrag in einem deutschen Sterberegister...
DetailinformationenzuklappenSterbeurkunde beantragen
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
zurück