Stadt Visselhövede

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Fischen und Jagen

Informationen zur Lebenslage
Das Fischen und Jagen ist für viele Menschen weit mehr als ein reines Hobby. Die waidgerechte Hege des Wildes und der Fischbestände erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fertigkeiten. Sie wollen den Jagdschein oder den Angelschein machen? In diesem Bereich finden Sie Informationen und Behördenkontakte für Prüfungen und Erlaubnisse, die Sie für das Jagen oder das Fischen benötigen.
DetailinformationenzuklappenFischereischein Ausstellung
Wer in Niedersachsen die Fischerei ausüben will, benötigt in vielen Fällen einen Fischereischein. Fischereirechtlich ist er zwar nicht zwingend vorgeschrieben; die meisten Fischereirechtsinhaber machen ihn jedoch zur Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereierlaubnisscheins. Wenn Sie in einem Binnengewässer, in dem Sie nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind, fischen wollen, benötigen Sie neben dem Fischereischein oder dem Personalausweis in jedem Fall eine von der...
DetailinformationenzuklappenFischerprüfung: Abnahme
siehe Fischereischein
DetailinformationenzuklappenFundmeldung von archäologischen Überresten
Der Fund von archäologisch bedeutsamen Gegenständen ist anzeigepflichtig. So könnten immer mal wieder antike Münzen, Keramikscherben, Feuersteinabschläge, historische Metallreste u.ä. in der Erde oder im Wasser gefunden werden.
DetailinformationenzuklappenJagderlaubnis: Mitteilung
Die Jagdbehörde teilt der für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Behörde folgendes mit: -die erstmalige Erteilung einer Jagderlaubnis (Jagdschein), -das Ergebnis von Überprüfungen nach § 17 Bundesjagdgesetz, -Einziehung bzw. Entziehung des Jagdscheins, -Verbot der Jagdausübung.
DetailinformationenzuklappenJagdpachtvertrag: Anzeige
Der Jagdpachtvertrag wird zwischen dem Inhaber des Jagdrechts und dem Jagdpächter geschlossen. Der Vertrag ist der zuständigen Stelle anzuzeigen. Die zuständige Stelle hat die Möglichkeit, diesen innerhalb einer Frist zu beanstanden.
DetailinformationenzuklappenÜberlassen von Waffen oder Munition nur an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
Wenn Sie Ihre erlaubnispflichtige Waffe und/oder Munition einer anderen Person überlassen, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Die zuständige Waffenbehörde löscht dann den Eintrag zu der Waffe und/oder Munition aus Ihrer Waffenbesitzkarte (WBK) sowie gegebenenfalls aus Ihrem Europäischen Feuerwaffenpasses. Nicht anzeigen müssen Sie, wenn Sie -wesentliche Teile der Waffe überlassen, um Verschönerungsarbeiten oder ähnliche Arbeiten ausführen...
DetailinformationenzuklappenWaffenbesitzkarte: Erteilung - für Sportschützen
Wer als Jäger oder Sportschütze eine erlaubnispflichtige Schusswaffe oder Munition erwerben oder besitzen möchte, benötigt dazu eine waffenrechtliche Erlaubnis in Form einer Waffenbesitzkarte. Kleiner Waffenschein: Wer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen außerhalb seiner Wohnung oder seines Grundstückes führen möchte, benötigt dazu einen Kleinen Waffenschein. Ein Nachweis der Sachkunde oder eines Bedürfnisses ist nicht erforderlich. Allerdings muss die Antragstellerin bzw. der...
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