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Naturschutzgebiet: Festsetzung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Frau Ronja SchuldtStandort anzeigen
Amt / Bereich
Naturschutzamt
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 248 // 2. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2813
Telefax: 04261 983-2819
E-Mail:
Frau Lisa ReisnauerStandort anzeigen
Amt / Bereich
Naturschutzamt
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 248 // 2. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2806
E-Mail:
Herr Tobias VolkStandort anzeigen
Amt / Bereich
Naturschutzamt
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 245 // 2. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2810
Telefax: 04261 983-2819
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Das Naturschutzgebiet stellt eine Form des gebietsbezogenen Flächenschutzes dar und ist das älteste und bekannteste Instrument des Naturschutzes.

Als Naturschutzgebiet können Gebiete ausgewiesen werden, die für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt sowie von deren Lebensräumen oder Lebensgemeinschaften von Bedeutung sind. Naturschutzgebiete können auch festgesetzt werden, wenn Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind.

Naturschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung der zuständigen Stelle festgesetzt. In dieser Rechtsverordnung sind die Beschreibung des Gebietes und dessen Schutzzweck sowie die zur Erreichung des Schutzzweckes notwendigen Regelungen enthalten. Die Abgrenzung des Naturschutzgebietes wird in einer zugehörigen Karte dargestellt.  

Auskunft über die Naturschutzgebiete und genehmigungspflichtige Handlungen erteilt die zuständige Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt sowie der Region Hannover.

Was sollte ich noch wissen?

In Naturschutzgebieten sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können. Naturschutzgebiete dürfen in der Regel nur auf den Wegen betreten werden. Wenn es aber der Schutzzweck zulässt, können davon Ausnahmen zugelassen werden.

Informationen über die Naturschutzgebiete in Niedersachsen finden Sie hier:

Informationen über die Naturschutzgebiete im Landkreis Rotenburg (W.) finden Sie hier:

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

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