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Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

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An-, Um- und Abmeldung, Ausweis- und PasswesenStandort anzeigen
Ordnungsamt und BürgerbüroRathaus
Marktplatz 2
27374 Visselhövede
Telefon: 04262 301-140
Telefax: 04262 301-147
E-Mail:

Unser Rathaus ist für Sie geöffnet:

Montag - Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr und
Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 17:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Die E-Mail-Postfächer "meldeamt@visselhoevede.de" sowie "standesamt@visselhoevede.de" können keine Dateianhänge empfangen. An diese E-Mail-Adressen gesendete Anhänge werden vom System automatisch gelöscht.
Der Absender erhält einen Hinweis, dass der eventuelle Anhang gelöscht wurde und die Datei(en) über www.visselhoevede.de/upload-meldeamt bzw. www.visselhoevede.de/upload-standesamt dem Meldeamt oder Standesamt zur Verfügung gestellt werden müssen.

Allgemeine Informationen

Grundsätzlich wird für jeden Bürger/jede Bürgerin nur ein gültiger Reisepass ausgestellt.

Bei Nachweis eines berechtigten Interesses können jedoch weitere, gleichzeitig gültige Reisepässe ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Die antragstellende Person muss lediglich unterschreiben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Voraussetzungen
  • Personen, die beruflich viel ins Ausland reisen und deren Pass häufig für längere Zeit zur Visaerteilung bei der Botschaft des Ziellandes abgegeben werden muss.
  • Reisende nach Israel, wenn im Reisepass bereits Sichtvermerke (Visa) arabischer Staaten vorhanden sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • bisheriger Reisepass
  • Nachweis über die Notwendigkeit eines zweiten Reisepasses, z. B. Bescheinigung des Arbeitgebers über die häufigen Auslandsreisen oder Reisebestätigung für die Reise in bestimmte Länder
Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:37,50 EUR
    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
  • Gebühr:59,50 EUR
    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
  • Gebühr:70,00 EUR
    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
  • Gebühr:92,00 EUR
    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Welche Fristen muss ich beachten?
  • Geltungsdauer:6 Jahre
Bearbeitungsdauer
  • Bearbeitungsdauer:4 Wochen
Was sollte ich noch wissen?

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

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