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Niederlassungserlaubnis für minderjährige Kinder beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Ausländerbehörde - Außenstelle BRVStandort anzeigen
Kreishaus Bremervörde
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-0


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Ausländerbehörde - Außenstelle ZevenStandort anzeigen
Bremer Straße 19
27404 Zeven
Telefon: 04281 983-6795
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Ausländerbehörde - Dienststelle ROWStandort anzeigen
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-0
Telefax: 04261 983-2348


Parkmöglichkeiten:
ja


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Allgemeine Informationen

Kinder, die in Deutschland geboren wurden oder als Minderjährige mit oder zu ihren Eltern nach Deutschland gezogen sind und zudem 16 Jahre alt sind sowie seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis haben, können eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Minderjährige sind:

  • schriftlicher Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde
  • gültiger Pass oder Passersatz und geklärte Identität
  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren
  • Ausbildung oder gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
  • ausreichende Krankenversicherung und ausreichender Wohnraum
  • keine Straftaten
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • Ausbildungsnachweis oder Einkommensnachweise
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
  • gemeinsame Vorsprache mit den sorgeberechtigten Eltern/Elternteil

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Nachweis angefordert werden können.

Welche Gebühren fallen an?

Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.

  • Gebühr:55,00 EUR
    Für Minderjährige bis zum 16. Lebensjahr.
  • Gebühr:56,50 EUR
Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen, da im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage:
Detaillierte Informationen hierzu können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.

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