Stadt Visselhövede

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Landpachtverträge: Anzeige

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Frau Eileen RopersStandort anzeigen
Amt / Bereich
Ordnungsamt
Gesundheitsamt
Bahnhofstr. 15
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2332
Telefax: 04261 983-2349
E-Mail: E-Mail:
Frau Kimberley de-WaalStandort anzeigen
Amt / Bereich
Ordnungsamt
Gesundheitsamt
Bahnhofstr. 15
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2333
E-Mail: E-Mail:
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitsgemeinde Visselhövede, Stadt VCard
Marktplatz 2
27374 Visselhövede
Telefon: 04262 301-0
Telefax: 04262 301-106
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.vis­sel­hoe­ve­de.de
 
Samtgemeinde Sottrum VCard
Am Eichkamp 12
27367 Sottrum
Telefon: 04264 8320-0
Telefax: 04264 8320-50
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.­sott­rum.de
 

Allgemeine Informationen

Wer ein Grundstück mit seinen Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden (Betrieb) oder ein Grundstück ohne solche Gebäude überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet, schließt einen Landpachtvertrag ab.

Der Abschluss eines Landpachtvertrages ist anzeigepflichtig. Die Anzeige erfolgt durch die dazu rechtlich verpflichteten Verpächter. Anzeigen können jedoch auch die beteiligten Immobilienmakler oder die Pächter selbst.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Abschluss der Vereinbarung durch die dazu rechtlich verpflichteten Verpächter, die beteiligten Immobilienmakler oder die Pächter selbst erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Von der Anzeigepflicht sind Landpachtverträge über landwirtschaftliche Grundstücke ausgenommen, die kleiner als 0,50 Hektar sind.

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