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Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung kleines Kennzeichen

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
KFZ-Zulassungsstelle BremervördeStandort anzeigen
Kreishaus Bremervörde
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4408
Telefax: 04761 983-4498
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lk-row.­de/­zu­las­sung

Montag: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 bis 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 07:30 bis 11:30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

KFZ-Zulassungsstelle Rotenburg (Wümme)Standort anzeigen
Kreishaus Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2407
Telefax: 04261 983-2498
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lk-row.­de/­zu­las­sung

Montag: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 07:30 bis 11:30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

KFZ-Zulassungsstelle ZevenStandort anzeigen
Nelkenweg 70
27404 Zeven
Telefon: 04281 983-6130
Telefax: 04281 983-6145
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lk-row.­de/­zu­las­sung

Montag: 07:30 bis 11:30 Uhr
Dienstag: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 07:30 bis 11:30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig


Allgemeine Informationen

Nicht selten wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges der Wunsch nach einem verkleinerten Kennzeichen (sogenanntes "US - Kennzeichen" oder Leichtkraftradkennzeichen) geäußert. Derartige Kennzeichen können nur durch eine Ausnahmegenehmigung zugeteilt werden, die nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen erteilt wird.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Voraussetzungen
  • Die Anbringung normaler Kennzeichen ist wegen der baulichen Beschaffenheit entweder
    • technisch nicht möglich oder
    • erfordert einen unverhältnismäßigen Aufwand.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Bestätigung durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person, dass die Anbringung normaler Kennzeichen wegen der baulichen Beschaffenheit entweder technisch nicht möglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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