Stadt Visselhövede

Kopfbereich - Suche, Navigation, Unterkünfte und Angebot

Kartenanwendung

Inhaltsbereich

Kircheneintritt: Erklärung

Ansprechpartner/in
Stadt Visselhövede
Marktplatz 2
27374 Visselhövede
Telefon: 04262 301-0
Telefax: 04262 301-106
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.vis­sel­hoe­ve­de.­de/
Unser Rathaus ist für Sie geöffnet:
Montag - Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr und
Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 17:00 Uhr

Eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Zeiten ist selbstverständlich auch möglich. 

Allgemeine Informationen

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

Verfahrensablauf

Von dem Kircheneintritt erfährt der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der maßgeblichen Kirchengemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung
  • für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:kostenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.

zurück