Für den Bereich des Altkreises Rotenburg wenden Sie sich bitte an Frau Rampelmann oder Frau Borchers, für den Bereich des Altkreises Bremervörde an Frau Logert.
Frau Andrea Logert (Stadt Bremervörde, Gem. Gnarrenburg, Samtgem. Geestequelle, Selsingen, Sittensen, Tarmstedt und Zeven) | |
Amt / Bereich Bauamt - Dienststelle BRV Kreishaus Bremervörde, Zimmer 218 // 2. OG Amtsallee 7 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-4717 Telefax: 04761 983-88 4717 E-Mail: Andrea.Logert@lk-row.de | |
Frau Heide Borchers (Samtgem. Sottrum und Stadt Visselhövede) | |
Amt / Bereich Bauamt - Dienststelle ROW Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 316 // 3. OG Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2710 Telefax: 04261 983-88 2710 E-Mail: Heide.Borchers@lk-row.de | |
Frau Janine Rampelmann (Gem. Scheeßel, Samtgem. Bothel und Fintel, Stadt Rotenburg (W.)) | |
Amt / Bereich Bauamt - Dienststelle ROW Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 302 // 3. OG Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2712 Telefax: 04261 983-88 2712 E-Mail: Janine.Rampelmann@lk-row.de |
Für den Bereich des Altkreises Rotenburg wenden Sie sich bitte an Frau Rampelmann oder Frau Borchers, für den Bereich des Altkreises Bremervörde an Frau Logert.
Erforderliche Unterlagen (jeweils in zweifacher Ausfertigung)
Aus der Bauzeichnung müssen die Wohnungen ersichtlich sein, auf die sich das Wohnungseigentum bezieht. Dabei sind alle Einzelräume, die zu demselben Wohnungseigentum oder Dauerwohnrecht gehören sollen, mit der jeweils gleichen Nummer (①, ②, ③, usw.) zu kennzeichnen. Auch die Nutzung der Räume muss angegeben werden.
Weiterhin ist die Lage der Heizung und der Hausanschlüsse in den Grundrisszeichnungen darzustellen.
Gemeinschaftlich genutzte Räume/Gebäude sind mit „G“ zu kennzeichnen.
Der derzeitige Gebührenrahmen liegt für die Bescheinigung zwischen 50,00 Euro und 400,00 Euro je Wohneinheit und für die Erteilung eines Aufteilungsplanes zwischen 50,00 Euro und 400,00 Euro.