Stadt Visselhövede

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Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Frau Andrea Logert (Stadt Bremervörde, Gem. Gnarrenburg, Samtgem. Geestequelle, Selsingen, Sittensen, Tarmstedt und Zeven)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Bauamt - Dienststelle BRV
Kreishaus Bremervörde, Zimmer 218 // 2. OG
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4717
Telefax: 04761 983-88 4717
E-Mail:
Frau Heide Borchers (Samtgem. Sottrum und Stadt Visselhövede)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Bauamt - Dienststelle ROW
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 316 // 3. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2710
Telefax: 04261 983-88 2710
E-Mail:
Frau Janine Rampelmann (Gem. Scheeßel, Samtgem. Bothel und Fintel, Stadt Rotenburg (W.))Standort anzeigen
Amt / Bereich
Bauamt - Dienststelle ROW
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 302 // 3. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2712
Telefax: 04261 983-88 2712
E-Mail:

An wen muss ich mich wenden?

Für den Bereich des Altkreises Rotenburg wenden Sie sich bitte an Frau Rampelmann oder Frau Borchers, für den Bereich des Altkreises Bremervörde an Frau Logert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderliche Unterlagen (jeweils in zweifacher Ausfertigung)

  1. Ein aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte oder Lageplan auf dem das gesamte Grundstück mit allen Gebäuden/Nebengebäuden dargestellt ist.
  1. Eine Bauzeichnung (Maßstab 1:100), dazu gehören:
    • Grundrisse von allen Geschossen (Keller bis Spitzboden),
    • Schnitte und Nord-, Ost-, Süd- und Westansichten
  2. Ansichts-, Schnitt- und Grundrisszeichnungen von allen Nebengebäuden, die sich auf dem betreffenden Grundstück befinden (z.B. Garagen, Schuppen, Abstellräume usw.), sofern aus Ihnen Sondereigentum gebildet werden soll.

Aus der Bauzeichnung müssen die Wohnungen ersichtlich sein, auf die sich das Wohnungseigentum bezieht. Dabei sind alle Einzelräume, die zu demselben Wohnungseigentum oder Dauerwohnrecht gehören sollen, mit der jeweils gleichen Nummer (, , , usw.) zu kennzeichnen. Auch die Nutzung der Räume muss angegeben werden.

Weiterhin ist die Lage der Heizung und der Hausanschlüsse in den Grundrisszeichnungen darzustellen.

Gemeinschaftlich genutzte Räume/Gebäude sind mit „G“ zu kennzeichnen.

Welche Gebühren fallen an?

Der derzeitige Gebührenrahmen liegt für die Bescheinigung zwischen 50,00 Euro und 400,00 Euro je Wohneinheit und für die Erteilung eines Aufteilungsplanes zwischen 50,00 Euro und 400,00 Euro.

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