Die Schmutzwassergebühr entspricht in der Regel dem Verbrauch von Frischwasser. Frischwassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen, sind durch Wasserzähler nachzuweisen, die den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen. Der Zähler sollte frostsicher untergebracht sein. Im Übrigen ist der Zähler so anzubringen, dass er problemlos durch den Wasserzählerableser zugänglich ist und abgelesen werden kann. Wasser-Zwischenzähler unterliegen dem Eichgesetz und sind daher alle sechs Jahre zu erneuern.
Bitte teilen Sie der Stadt Visselhövede bis Ende Oktober eines Kalenderjahres die Zählerstandsmeldung des Wasser-Zwischenzählers für die Gartenbewässerung mit.
Für die Absetzung von Wassermengen bei der Abrechnung der Schmutzwassergebühren, wird eine zusätzliche Gebühr von z. Zt. 10,00 EUR (ab Abrechnungsjahr 2016) festgesetzt, die mit der jährlichen Verbrauchsabrechnung für Frischwasser und Schmutzwasser erhoben wird. Für die Installation, Unterhaltung und Nacheichung des Zwischenzählers hat der Kunde selbst Sorge zu tragen.
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