Für Grundbesitz wird Grundsteuer erhoben. Mit dem Erlass des Grundsteuermessbescheides entscheidet das örtlich zuständige Finanzamt über die persönliche und sachliche Steuerpflicht. Der festgesetzte Grundsteuermessbetrag wird mit dem in der Haushaltssatzung für das jeweilige Jahr festgelegten Hebesatz multipliziert. Daraus ergibt sich die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer. Die Hebesätze werden nach Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und Grundsteuer B (sonstiger Grundbesitz) unterschieden.
Die Hebesätze betragen je Kalenderjahr:
Wichtig:
Das Steueramt ist an die im Grundsteuermessbescheid getroffenen Feststellungen gesetzlich gebunden. Einwendungen gegen den Messbescheid können nur dem zuständigen Finanzamt dargelegt werden.
Zahlweise:
Die Grundsteuer wird je zu einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Die Steuer kann auch am 01.07. jeden Jahres in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Eine Umstellung der Zahlweise muss bis spätestens zum 30.09. beim Amt für Rechnungswesen und Steuern beantragt werden und gilt dann ab dem folgenden Kalenderjahr.
Verfahren bei Grundstücksumschreibungen:
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Persönlicher Schuldner der Grundsteuer für jeweils ein Kalenderjahr ist grundsätzlich derjenige, dem das Grundstück, die Eigentumswohnung usw. zu Beginn eines Kalenderjahres gehört (Stichtagsprinzip). Bei einem Eigentumswechsel darf die Umschreibung der Grundsteuer erst dann durch das Amt für Rechnungswesen und Steuern vorgenommen werden, wenn das Finanzamt zuvor den Grundbesitz dem neuen Eigentümer zugerechnet hat (Zurechnungsfortschreibung). Diese Zurechnung erfolgt in der Regel frühestens zum 01.01. des auf den Erwerb folgenden Jahres. Etwaige im notariellen Vertrag getroffene privatrechtliche Vereinbarungen berühren nicht die Steuerpflicht des Voreigentümers.
Steuern und Abgaben | |
Rathaus Marktplatz 2 27374 Visselhövede Telefon: 04262 301-126 E-Mail: steueramt@visselhoevede.de | Unser Rathaus ist für Sie geöffnet: Montag - Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 17:00 Uhr |