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Corona-Newsletter für Arbeitgeber, Gewerbe und Interessierte gesendet am 17.06.2021

Corona-News: Neue Corona-Verordnung vorauss. ab Montag (21.06.2021)

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Land Niedersachsen beabsichtigt in Kürze die Corona-Verordnung an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Wesentliche Anpassungen

  • Der Landkreis muss eine Überschreitung der Inzidenzgrenze nicht mehr feststellen, wenn ein Infektionsgeschehen nur einem räumlich abgrenzbaren Bereich zugeordnet werden kann (Pflegeheim, Gemeinschaftsunterkunft, ...)
  • Grundsätzlich gelten bei einer Inzidenz von unter 10 die gleichen Regeln wie bei Inzidenzen von unter 35. 

Es gibt aber Ausnahmen (Inzidenz unter 10 und Landkreis hat Allgemeinverfügung erlassen):

  • Private Zusammenkünfte, wie Partys, Grillabende oder ähnliches dürfen drinnen bis max. 25 Personen und draußen bis max. 50 Personen stattfinden. Vollständige Geimpfte und Genesene sowie Kinder bis einschl. 14 zählen hier nicht zu
    • Bei mehr als der o.g. Personenzahlen muss der Veranstalter sicherstellen, dass alle Gäste einen aktuellen Negativen Test nachweisen können
  • Sitzungen, Zusammenkünfte, Veranstaltungen u.ä. dürfen mit den gleichen Personenzahlen für drinnen und draußen stattfinden. Kein Abstandsgebot oder Maskenpflicht.
    • Drinnen nur wenn Personen im Schachbrettmuster sitzen und fester Sitzplatz
    • Mehr Personen gehen nur, wenn ein negativer Test nachgewiesen wird, dann auch kein Abstandsgebot oder Maskenpflicht
  • Bei Beherbergungen muss nur noch bei Anreise ein negativer Test nachgewiesen werden
  • In der Gastronomie können private Feiern mit geschl. Personenkreis ohne Personenbegrenzung durchgeführt werden.
    • Wenn aber mehr als 25 drinnen oder mehr als 50 Personen draußen teilnehmen, gilt Testpflicht, aber kein Abstandsgebot oder Maskenpflicht
  • In Diskotheken/Bars/Clubs gilt weiterhin Testpflicht, aber keine Personenbegrenzung, kein Abstandsgebot und keine Maskenpflicht

Bei einer Inzidenz unter 35 wird zudem die Maskenpflicht auf Parkplätzen aufgehoben. Die Maskenhinweise der Stadt Visselhövede werden zu Montag entfernt. Der Supermarkt, Discounter oder ähnlicher Einzelhandel kann aber weiterhin eine Maskenpflicht auf seinem Parkplatz verlangen.

 

Diese Zusammenfassung wurde von uns selbst nach besten Wissen und Gewissen erstellt, ist aber keine Rechtsgrundlage. Wir übernehmen keine Gewähr auf Richtigkeit der Angaben. Es gelten die Regelungen der Corona-Verordnung.

Dies bis dahin!

PS: Aktuelle Verordnungen und Infos auch auf unserer Homepage: www.visselhoevede.de/corona

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