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Corona-Newsletter für Arbeitgeber, Gewerbe und Interessierte gesendet am 09.05.2021

Corona-News: Neue Corona-Verordnung ab Montag (10.05.2021)

Sehr geehrte Damen und Herren,
hier kommen die neuesten Informationen zur Corona-Situation in Visselhövede:

Neue Corona-Verordnung ab Montag (10.05.2021)

Das Land Niedersachsen hat in der Nacht von Samstag auf Sonntag eine geänderte Fassung der neuen Corona-Verordnung ab Montag (10.05.2021) veröffentlicht.

Dies sind die wesentlichsten Änderungen in Bezug zu Visselhövede:

Grundsatz: Inzidenz im Landkreis mind. 5 Werktage durchgehend unter 100
Im LK ROW: früheste Umsetzung Mittwoch (12.05.2021)

  • Der Einzelhandel darf öffnen, mit der Maßgabe (§ 5a), dass Kunden das Geschäft betreten dürfen, wenn
    • ein negativer PCR-Test
    • ein negativer PoC-Antigen-(Schnell)Test
    • ein negativer, vor Ort unter Aufsicht durchgeführter, zugelassener Selbsttest

      vorliegt.
    • Click & Meet ist nicht nötig
  • Gem. § 5a muss der PCR und der PoC-Antigen-Test durch geschultes Personal durchgeführt worden sein
  • Auf Verlangen muss der getesteten Person eine Bescheinigung über den Test ausgestellt werden. Die Bescheinigung muss Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse der getesteten Person, Name und Hersteller des Tests, Testdatum und Testuhrzeit, Name und Firma der beaufsichtigenden Person sowie Testart und Testergebnis enthalten
  • Der Test (§ 5a) kann entfallen wenn,
    • die o.g. Bescheinigung vorgelegt wird, welche nicht älter als 24h sein darf
    • vollständig geimpft ist (§ 2 Nr. 3 SchAusnahmV)
    • einen Genesenennachweis (§ 2 Nr. 5 SchAusnahmV) vorlegt
    • die Person unter einschl. 14 Jahre alt ist
  • Außengastronomie darf unter Einhaltung Hygienekonzept und Abstandsgebote öffnen
    • Für Gäste gilt § 5a
    • Sperrzeit 23 Uhr
    • Datenerhebung erforderlich
  • Einzelhandel mit <800 m² Verkaufsfläche:
    • Lebensmittel u.a. bereits durchgehend geöffnete: 1 Kunde je 10 m² (bei Verkaufsfläche >800: (der Teil der >800) 1 Kunde je 20 m²)
    • übriger Einzelhandel: 1 Kunde je 20 m²
  • Einzelhandel <200 m² Verkaufsfläche:
    • Zutritt für Kunden kein Test notwendig
    • Aber Click & Meet (Termin)
    • max. 1 Person (+ 1 Begleitperson) im Geschäft je 20m² Verkaufsfläche
    • Datenerhebung erforderlich
  • Friseur: Wenn Maske nicht dauerhaft getragen werden kann: weiterhin Test notwendig
  • Fitnessstudio darf öffnen: Hygienekonzept, Abstand, Test gem. § 5a für Kunden, keine Umkleideräume oder Duschen
  • Beherbergung wieder zulässig, Details § 8
  • Schule und KiTas siehe gesonderte Info vom Landkreis (Informationsbeitrag 2)

Die neue Verordnung finden Sie anbei und auf der u.g. Seite.
Dies ist keine Rechtsauskunft. Keine Gewähr auf Richtigkeit der o.g. Angaben.

Dies bis dahin!

Informationsbeitrag Nr. 1

Marke1

Corona-Verordnung ab 10.05.2021  (245 kB)


PS: Aktuelle Verordnungen und Infos auch auf unserer Homepage: www.visselhoevede.de/corona

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