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Corona-Newsletter für Arbeitgeber, Gewerbe und Interessierte gesendet am 24.08.2021

Corona-News: Neue Corona-Verordnung ab Mittwoch (25.08.2021)

Sehr geehrte Damen und Herren,
nach fast zwei Monaten ohne wesentliche Anpassung der Nds. Corona-Verordnung beabsichtigt das Land Niedersachsen die Corona-Verordnung an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Wesentliche Anpassungen

  • Die 7-Tage-Inzidenz ist nicht mehr allein ein Indikator für neue Beschränkungen
  • Es gibt nun 3 Warnstufen

Damit eine Warnstufe in Kraft tritt, müssen die Schwellenwerte von zwei der drei Indikatoren (7-Tage-Inzidenz (Landkreis) / Hospitalisierung (Niedersachsen) / Intensivbettenbelegung (Niedersachsen)) über 5 Werktage überschritten worden sein. 
Derzeit sind nur die Auswirkungen der Warnstufe 1 benannt worden: "3G-Regel".

Zusatz: Auch ohne Warnstufe treten die "3G-Regeln" u.a. für folgende Bereiche in Kraft, wenn die 7-Tage-Inzidenz bei über 50 im Landkreis liegt.

Die "3G-Regel" (geimpft, genesen oder getestet) gilt dann für folgende Bereiche:

  • Sitzungen, Zusammenkünfte, Veranstaltungen im geschlossenen Raum mit mehr als 25 bis 1.000 Teilnehmern (außer rechtlich vorgesehene Sitzungen)
  • Bewirtung Gastronomie (innen)
  • Hotels, Pensionen u.ä. Beherbergungsstätten
  • Körpernahe Dienstleistungen (auch Friseure!)
  • Nutzung von Sportanlagen in geschl. Räumen, einschl. Fitnessstudio, Schwimmbad

Eines der o.g. Nachweise ist aktiv von dem Betreiber zu kontrollieren. Erfolgt kein Nachweis ist der Eintritt oder die Nutzung zu verweigern.

Bei Diskos, Clubs, Shisha-Bars u.ä. Einrichtungen gilt die "3G-Regel" grundsätzlich (unabhängig einer Warnstufe oder Inzidenz). Eine Datenerhebung hat hier in jedem Fall digital zu erfolgen.
Auf eine Maskenpflicht kann verzichtet werden, wenn nur Geimpfte oder Genesene Zutritt zur Lokalität erhalten.

DOWNLOAD Hinweisschilder als PDF

Corona-Warnampel 

Weitere Regelungen (zu Kitas, Schulen und weiteren Einrichtungen) können der neuen Verordnung entnommen werden.

Diese Zusammenfassung wurde von uns selbst nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, ist aber keine Rechtsgrundlage. Wir übernehmen keine Gewähr auf Richtigkeit der Angaben. Es gelten die Regelungen der Corona-Verordnung.

Dies bis dahin!

PS: Aktuelle Verordnungen und Infos auch auf unserer Homepage: www.visselhoevede.de/corona

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