Stadt Visselhövede

Kopfbereich - Suche, Navigation, Unterkünfte und Angebot

Kartenanwendung

Inhaltsbereich

Corona-Newsletter für Arbeitgeber, Gewerbe und Interessierte gesendet am 22.04.2021

Corona-News: Anpassung des Infektionssschutzgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren,
hier kommen die neuesten Informationen zur Corona-Situation in Visselhövede:

Anpassung des Infektionsschutzgesetzes:

Am gestrigen Tage hat der Bundestag das 4. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen.
Darin wird dem Infektionsschutzgesetz der Paragraph 28b hinzugefügt (bekannt als die "Bundes-Notbremse").

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes tritt in Kraft, ab dem Tage nach der Veröffentlichung des 4. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Bundesgesetzblatt. Dies wird in den kommenden Tagen geschehen.

Die Regelungen des § 28b treten am übernächsten Tag ein, sobald ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100 überschreitet. Der Landkreis hat in diesem Fall eine Allgemeinverfügung zu erlassen, welche den Zeitpunkt feststellt.

Hier die wichtigsten Anpassungen, welche in Bezug zu Visselhövede dann gültig werden:

  • Private Kontakte: Ein Haushalt trifft maximal eine weitere Person
  • Ausgangsbeschränkungen: 22 bis 05 Uhr, Sport alleine bis 24 Uhr erlaubt
    • In der Zeit auch keine Abholung von Speisen aus der Gastronomie erlaubt!
    • Haus verlassen, nur mit gutem Grund, wie "zur Arbeit gehen", medizinische Hilfe, Hund ausführen
  • Einzelhandel (außer Supermärkte u.ä.): Bis Inzidenz 150 Terminshopping mit Test und Maske erlaubt
  • Körpernahe Dienstleistungen: Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sowie Friseure und Fußpflege erlaubt mit FFP2-Maske (oder gleichwertig)
    • Friseure/Fußpflege zusätzlich mit Test!

Diese Aufzählungen sind nicht vollständig bzw. abschließend! Nähere Regelungen sind dem § 28b zu entnehmen. Kein Gewähr auf Richtigkeit der Aufzählungen.

Wenn die Rede ist von "Test", sind in der Regel die Antigen-Schnelltests vom Hausarzt bzw. Testzentrum gemeint. Aber auch Selbsttest sind möglich, sofern sie vor Betreten der Lokalität im Beisein des Betreibers gemacht werden. Weitere Modalitäten vgl. § 5a Nds. Corona-Verordnung.

Eine, an das geänderte Infektionsschutzgesetz, angepasste Nds. Corona-Verordnung tritt voraussichtlich am Samstag bzw. Montag (26.04.2021) in Kraft.

Weitere Informationen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesweite-notbremse-1888982

Wie bereits mehrfach in der Presse erwähnt, kann es sein, dass das Bundesverfassungsgericht diese Änderungen teilweise nach nur kurzer Zeit wieder kippen wird.

Dies bis dahin!

PS: Aktuelle Verordnungen und Infos auch auf unserer Homepage: www.visselhoevede.de/corona

zurück