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Corona-Newsletter für Arbeitgeber, Gewerbe und Interessierte gesendet am 17.09.2021

Corona-News: 3G ab Sonntag (19.09.2021)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Landkreis Rotenburg (Wümme) liegt die 7-Tage-Inzidenz nun seit mindestens 5 Werktagen in Folge über dem Wert von 35. Ebenso liegt der Leitindikator für die prozentuale Belegung der Intensivbetten in Niedersachsen 5 Werktage über dem Wert von 5%. Es gilt damit die "Warnstufe 1".

Wir erwarten, dass der Landkreis Rotenburg in Kürze diesen Zustandes per Allgemeinverfügung erklären wird. Je nachdem wann diese Allgemeinverfügung veröffentlicht wird, gelten damit theoretisch bereits ab Sonntag (19.09.2021) weitere Einschränkungen (3G).
Bitte erkundigen Sie sich deshalb auf den Seiten des Landkreises oder in der Tageszeitung nach dem Beginn der neuen Regelungen.

Die "3G-Regel" (geimpft, genesen oder getestet) gilt dann für folgende Bereiche:

  • die Teilnahme an einer Sitzung, Zusammenkunft oder Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 bis zu 1 000 gleichzeitig anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern (außer rechtlich vorgesehene Sitzungen)
  • die Entgegennahme von Bewirtungsleistungen in geschlossenen Räumen eines Gastronomiebetriebs
  • die Nutzung einer Beherbergungsstätte
  • die Entgegennahme einer Dienstleistung eines Betriebs der körpernahen Dienstleistungen (auch Friseure!)
  • die Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen, einschließlich Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnlichen Einrichtungen wie Spaßbädern, Thermen und Saunen

Eines der 3G-Nachweise ist aktiv von dem Betreiber zu kontrollieren. Erfolgt kein Nachweis ist der Eintritt oder die Nutzung zu verweigern.

Bei Diskos, Clubs, Shisha-Bars u.ä. Einrichtungen gilt die "3G-Regel" grundsätzlich (unabhängig einer Warnstufe oder Inzidenz). Eine Datenerhebung hat hier in jedem Fall digital zu erfolgen.

DOWNLOAD Hinweisschilder 3G als PDF

Weitere Regelungen (zu Kitas, Schulen und weiteren Einrichtungen) können der Verordnung entnommen werden.

Diese Zusammenfassung wurde von uns selbst nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, ist aber keine Rechtsgrundlage. Wir übernehmen keine Gewähr auf Richtigkeit der Angaben. Es gelten die Regelungen der Corona-Verordnung.

Dies bis dahin!

PS: Aktuelle Verordnungen und Infos auch auf unserer Homepage: www.visselhoevede.de/corona

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