Liebe Eltern, Kinder und Schwimmkursteilnehmer von „Aquamotion“!
Das Unternehmen "Aquamotion" gibt an, dass keine externen Schwimmlehrer im Hallenbad gewünscht sein.
Diesem müssen wir entscheidend widersprechen.
Grundsätzlich hat die Stadt Visselhövede das Bestreben auch durch externe Schwimmlehrer Schwimmkurse im Vissel-Bad anbieten zu können.
Gemäß der noch gültigen Haus- und Badeordnung des Vissel-Bades aus 2012 ist aber derzeit eine rein gewerbliche Nutzung des Hallenbades untersagt.
Die Geschäftsführung der Firma „Aquamotion“ war bis zu diesem Jahr gleichzeitig bei der Stadt Visselhövede im Vissel-Bad als Fachkraft für Bäderbetriebe angestellt. Eine Nebentätigkeit dieser Geschäftsführung, zur gewerblichen Erteilung von Schwimmunterricht, im Vissel-Bad war bis 2021 lediglich geduldet.
Wie aus der Kreiszeitung zu entnehmen war, ist die Geschäftsführerin von „Aquamotion“ zwischenzeitlich zum Freibad Bothel gewechselt.
Da es mit "Aquamotion" keine vertraglichen Regelungen zur gewerblichen Nutzung des Vissel-Bades gibt, wurde einer rein gewerblichen Weiternutzung-Anfrage nicht zugestimmt.
Die Stadt Visselhövede hat zum Start der Vissel-Bad-Saison in 2021 die buchbaren Schwimmzeiten deutlich (z.B. Öffnung am Samstag) erweitert. Ebenso werden die Kooperationen zwischen den hiesigen Schulen und Kindergärten dahingehend ausgebaut, dass für diese weitere Nutzungszeiträume eingerichtet werden.
Wir bitten um Verständnis, dass jegliche Kostenansprüche (durch z.B. ausgefallene Kurse) direkt an die Firma „Aquamotion“ zu richten sind. Jegliche Kurse wurden direkt mit „Aquamotion“ vereinbart und nicht mit der Stadt Visselhövede.
Als Ausgleich können wir Ihnen anbieten, dass der Seepferdchenkurs Ihres Kindes beim Vissel-Bad zeitnah beendet werden kann. Bei Bedarf melden Sie sich gerne unter schwimmbad@visselhoevede.de.