Ab diesen Zeitpunkt entfällt, neben der Terminvereinbarung, auch die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nachweises.
Wir bitten Sie dennoch um Umsicht bei der derzeitigen Infektionslage. Sollten Sie also Symptome einer Infektion haben, bitten wir Sie Ihr Anliegen evtl. über eines unserer Online-Verfahren abzuwickeln.
Bestehend bleibt die FFP2-Pflicht während Ihres gesamten Aufenthaltes im Rathaus.
Öffnungszeiten
Unser Rathaus ist dann grundsätzlich wieder zu den üblichen Zeiten geöffnet:
Montag - Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr und
Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 17:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Zeiten ist selbstverständlich weiterhin möglich.