Versteigert werden Fundsachen, die länger als ein halbes Jahr beim Bürgerbüro
aufbewahrt worden sind und deren Eigentümer sich nicht gemeldet haben. Es handelt sich um Fahrräder und andere Fundsachen.
Unten finden Sie Übersichten über die zu versteigernden Fundsachen.
Es gilt eine generelle Maskenpflicht auf dem gesamten Gelände des Bauhofes.