Demnach tritt ab Mittwoch (01.12.2021) die Warnstufe 2 für den Landkreis ROW in Kraft.
Hierfür muss der Landkreis noch eine Allgemeinverfügung erlassen.
Folgende Regelungen treten damit in Kraft:
- Zutritt nur mit "2Gplus": Impfnachweis / Genesenennachweis und daneben jeweils zusätzlich einen Nachweis über eine negative Testung (PCR (48h) / PoC-Antigen-Schnelltest (24h) / Selbsttest vor Ort unter Aufsicht (24h))
- Überall wo die 2Gplus-Regelung gilt, genügen nun nicht mehr OP-Masken für den Zutritt. Es können nur noch FFP2, KN95 oder gleichwertige Masken akzeptiert werden.
Zusammenkünfte/Veranstaltungen/ Private Feiern
bei mehr als 15 Personen
- 2Gplus im Innenbereich, 2G im Außenbereich
- Kontaktdaten, FFP2-Maske bis zum Sitzplatz
Gastronomie
- 2Gplus in Innengastronomie, 2G in Außengastronomie
- FFP2-Maskenpflicht im Innenbereich bis zum Sitzplatz
- Kontaktdaten
Hotels, Pensionen etc. (Beherbergung)
- 2Gplus (Test bei Anreise und 2x wöchentlich)
- 2G im Außenbereich, FFP2-Maskenpflicht im Innenbereich, Kontaktdaten
Körpernahe Dienstleistungen (auch Friseure)
- 2Gplus im Innenbereich, 2G im Außenbereich
- Ausgenommen: medizinisch notwendig/Blutspende
- FFP2-Maskenpflicht im Innenbereich, Kontaktdaten
Sport
- 2Gplus bei Sportanlagen in geschlossenen Räumen, generell in Duschen/Umkleiden, 2G im Außenbereich
- FFP2-Maskenpflicht außer beim Sporttreiben
- Dokumentation Kontaktdaten in Hallenschwimmbädern u.ä.
Kino, Theater, Kultur u.ä.
- 2Gplus im Innenbereich, 2G im Außenbereich
- Kontaktdaten
Clubs, Diskotheken etc.
- 2Gplus im Innenbereich, 2G im Außenbereich
- FFP2-Maske auch beim Sitzen
- Kontaktdaten digital, max. 50% Auslastung
DOWNLOAD Hinweisschilder 3G, 2G sowie 2Gplus als PDF
Weitere Regelungen (zu Kitas, Schulen und weiteren Einrichtungen) können der Verordnung entnommen werden.